Autonomie, Krise, Schule: Francesco Palermo antwortet

Die Wirtschaftskrise bringt auch die Autonomie in Krise. Francesco Palermo erklärt wie die Dezentralisierung der Kompetenzen dazu beitragen kann, einige wirtschaftliche Probleme zu lösen. “Die Autonomie ist die Lösung, nicht das Problem.” Was die separate Schule für Einwandererkinder betrifft – unabhängig davon, dass die Öffnung zu einer flexiblen Interpretation des Autonomiestatuts (Art. 19) positiv zu bewerten ist -, scheint dies rechtlich gesehen nicht gangbar zu sein. Zudem wird Francesco Palermo auch dem gemeinsamen Ausschuss beider Kammern für die Verwaltungsvereinfachung angehören.

Der Neuanfang des italienischen Föderalismus

Bildschirmfoto 2013-03-22 um 18.08.11Regionenminister Delrio hat gestern im Ausschuss für Verfassungsfragen des Senats gesprochen und die programmatische Linie vorgestellt, welche die Regierung in den Fragen der Beziehungen zu den Regionen und örtlichen Körperschaften einzunehmen gedenkt.

Mehr als nur Kompetenz und Interesse für die Thematik beweisend, – was alles andere als selbstverständlich ist, insbesondere eingedenk dessen, was viele seiner Vorgänger gemacht haben -, hat der Minister auch einen neuen Weg aufgezeigt, um die Beziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen in Italien erneut in Gang zu bringen. Der zentrale und innovative Punkt betrifft hauptsächlich die Methodik, die die Absicht belegt, den Staat eher zu einem Moderator anstatt Entscheidungsträger zur machen, und so die Rolle der Autonomien aufzuwerten und ihr Potential frei entfalten zu lassen. Man dürfte also nicht mehr einseitigen Entscheidungen beiwohnen müssen, die von oben herab vorgegeben werden, sondern einen Prozess der Zusammenarbeit, der alle Regierungsebenen in die strategischen Entscheidungen mit einbezieht, auch mit dem Ziel, die Zahl der Verfassungsklagen zu reduzieren.

Begrüßenswert erscheint auch die Absicht, die Umsetzung des sogenannten “Steuerföderalismus” zu Ende zu bringen, die Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften erhöhend, und dabei “Überrümpelungsreformen” und asystematische Reformen zu vermeiden, wie man sie in Vergangenheit gemacht hat. Deshalb muss der Einsatz zur Aufwertung der Gebietskörperschaften mit einer umfassenden Verfassungsreform einhergehen, die endlich die Rolle der Regionen und der Gemeinden in der italienischen Verfassungsarchitektur klärt.

In dieser Hinsicht erscheint es jedenfalls notwendig zu sein, eine weitere Vertiefung in Angriff zu nehmen. Es scheint noch an einem umfassenden Bild des Systems der Territorien zu mangeln: wofür braucht es die Regionen und örtlichen Körperschaften? Wer muss was tun? Gibt es die Überzeugung, dass die Regionen in struktureller Hinsicht etwas anderes sind als die Gemeinden, oder macht man damit weiter, sie alle in den selben Topf zu werfen, dabei die Regionen zu bloßen Verwaltungseinheiten degradierend und den Gemeinden Verantwortungsbereiche übertragend, die sie nicht übernehmen können? Wie verbindet man die Aufwertung der Autonomien mit der territorialen Vertretung im Zentrum des Staates, also mit den verschiedenen (und manchmal bizarren) Vorschlägen, aus dem Senat eine “Kammer der Regionen” zu machen (eine überaus schlechte Bezeichnung, die eine nicht eindeutige Position zur territorialen Vertretung beinhaltet)? Inwiefern anerkennt man den Wert der Differenzierung, nicht nur zwischen Regionen mit Normalstatut und Sonderstatut, aber auch innerhalb der Regionen mit Normalstatut und jener mit Sonderstatut, den großen Unterschieden Rechnung tragend, welche Italien kennzeichnet?

Der Dialog zwischen den Regierungsebenen erscheint also mit den besten Vorsätzen ausgestattet, und die richtige Methodik anwendend, einen Neuanfang zu erleben. Viele Fragen harren aber noch einer Antwort. Um die Antwort zu finden, wird auch der Beitrag wichtig sein, den das Parlament und vor allem auch die Regionen und Gemeinden dem Aktionsplan der Regierung beibringen können, damit auch auf politischer Ebene verstanden wird, dass mehr Autonomie die Lösung ist und nicht das Problem.

Hoffnung für die Reformen und “Gerangel” um die Kommissionen

Die Gesetzgebungsausschüsse sind diese Woche endlich eingesetzt worden. Francesco Palermo blickt optimistisch dem Beginn des Reformprozesses sowie seiner Arbeit um Ausschuss für Verfassungsfragen entgegen. Was die politischen Streitigkeiten rund um die Vorsitze in den Ausschüssen betrifft, erklärt er: “auch ich habe meine Präferenzen und bin sicher nicht glücklich über bestimmte Nominierungen, aber ich versuche, mich auf die Innalter zu konzentrieren. Das, was zählt, ist die konkrete Arbeit, unabhängig von den Personen, mit denen man sie ausführt. Glücklicherweise ist in den Ausschüssen die Arbeitsweise weniger ideologisch und konstruktiver. Insgesamt bin ich also ein wenig optimistischer als ich es in der vergangenen Woche war.”

Autonomie ausgehöhlt, aber es sind ja bald Wahlen…

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Das kürzlich vom Verfassungsgerichtshof gefällte Urteil Nr. 77/2013 (Volltext des Urteils über http://www.giurcost.org/decisioni/index.html) ist beispielhaft für die aktuellen Probleme der Südtiroler Autonomie und der Beziehungen zwischen Staat und Regionen.

 

Die Regierung hat verschiedene Artikel des Südtiroler Finanzgesetzes 2012 angefochten, die eine breite Palette an Bereichen betreffen: von der Herabsetzung der Abgabe auf die Steuer für Haftpflichtversicherungen für Personenkraftwagen bis hin zum Schulkalender; von der Erneuerung der Wasserkonzessionen bis hin zur Ämterhäufung beim Land, bei angeschlossenen Institutionen und kontrollierten Gesellschaften; und viele weitere Themen mehr.

Der Verfassungsgerichtshof zeigt keine besondere Sensibilität gegenüber den Sonderautonomien; er bestätigt vielmehr die Ausrichtung seiner nunmehr konsolidierten Rechtsprechung. So erklärt er einige wichtige Bereiche des Landesfinanzgesetzes für verfassungswidrig. Beispielsweise wird überhaupt kein Sonderanspruch für Südtirol anerkannt, was die Zuständigkeit für die Gemeindehaushalte oder etwa die Revision von Fahrzeugen anbelangt.
Gleichzeitig stellt der Gerichtshof aber auch fest, dass im Gegenteil der Staat einige sehr generelle und unpräzise Rechtsmittel vorgebracht hat, die den Sonderstatus verkennen, zum Beispiel im Bereich der Gemeindefinanzen oder der Konzession für Kraftwerke, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsprechung in einer wenig autonomiefreundlichen Ausrichtung fortführt, auch wenn er den Sonderstatus nicht aus den Augen verliert, sollten die Anfechtungen der Regierung zu allgemein gehalten und schlecht argumentiert sein. Nichts neues also. Es ist für die Zukunft jedenfalls nur schwer zu erwarten, dass es einen bedeutenden Umschwung in der Ausrichtung des Verfassungsgerichtshofs geben wird.

Gleichzeitig darf aber nicht unterlassen werden, auch die Fehler des Landes aufzuzeigen. In erster Linie, weil es die übelsten staatlichen Angewohnheiten übernimmt, indem es in das Finanzgesetz von allem etwas hineinpackt und daraus ein unsystematisches Sammelsurium macht, und das alles nur, weil es ein Gesetz ist, das en bloc zu verabschieden ist.
In zweiter Hinsicht, indem das Land auf wenig akkurate Weise gesetzgeberisch tätig ist, weil es Bestimmungen einfügt, die offenkundig in Widerspruch zu einigen Grenzen der Rechtsordnung stehen, so wie jener zur Ämterhäufung.
Schließlich, und vor allem, weil es – obgleich der wachsenden Schwierigkeiten in den Beziehungen zum Staat – unwahrscheinlich erscheint, dass es in kurzer Zeit zu schaffen ist, einen Reformprozess des Statuts einzuleiten. Obwohl es als einziges Mittel die zentralistische Dynamik überhaupt eindämmen könnte, so wie sich diese hier erneut gezeigt hat. Und gegen eine Reform des Status spricht zur Zeit nur, dass man bereits auf die Wahlen im Herbst schielt.
Die Zeit wäre in Wirklichkeit vorhanden, um bereits früher zu beginnen. Aber die politischen Kräfte denken leider schon nach Maßgabe der Wahlkampflogik. Deshalb wird jeder Vorschlag für eine Reform in wahltechnischer Hinsicht kalkuliert, weshalb es vorgezogen wird, alles auf nach der Wahl zu verschieben.
So wie es bislang immer schon gemacht worden ist, dabei mehr als ein Jahrzehnt zuwartend und sich gleichzeitig die Autonomie Schritt für Schritt, Urteil für Urteil beschneiden lassend.

Es wäre die Ironie des Schicksals, und auch gravierend, wenn der Konvent für die Reformen zuerst auf staatlicher Ebene anstatt auf lokaler beginnen würde. Ein weiteres Mal hätten wir bewiesen, dass die angebliche und immer hochgehaltene politisch-verwaltungstechnische Überlegenheit unseres Landes nur ein Slogan ist, immer mehr bar jeden Inhalts.
Wenn weitere zehn Monate aufgrund der Wahlen verloren gehen, besteht die Gefahr, ein weiteres Mal teuer für einen Wahlkampf zu bezahlen. Ein Wahlkampf, der, wie es nunmehr immer öfter passiert, und zwar auf allen Ebenen, die Situation verschlechtert, anstatt die Probleme zu lösen.

Zentralismus und Sezession. Wichtige Stellungnahme des Ausschusses der Regionen der EU

leselampe

In einer ausführlichen Stellungnahme vom vergangenen 12. April hat der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union seinen Standpunkt zu zwei wichtigen Aspekten bezüglich der Beziehungen zwischen Staaten und ihren Gebietskörperschaften geäußert.
Das erste Thema hat zwar die größte mediale Aufmerksamkeit erregt, aber in der Sache beschränkt man sich auf die einfache Wiederholung von Positionen, die reichlich im Völker- und EU-Recht verankert sind: der Ausschuss hat nämlich daran erinnert, dass Fragen bezüglich eventueller Unabhängigkeitsbestrebungen von einigen Territorien nach Maßgabe des internen Rechtes jedes einzelnen Mitgliedsstaates zu beantworten sind, und dass mögliche neue Staaten, die daraus erwüchsen, nicht automatisch der Europäischen Union angegliedert würden, sondern das normale Beitrittsverfahren durchlaufen müssten.
Bedeutender erscheint hingegen der vom Ausschuss der Regionen geäußerte Standpunkt in Bezug auf die zentralistischen Tendenzen, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten zu beobachten waren. Der Ausschuss stellt mit Sorge eine Zentralisierung der Befugnisse und Kontrollinstrumente seitens der Zentralstaaten fest, die beinahe in der Absicht begriffen erscheinen, die Dezentralisierung als Synonym für Kosten darstellen zu wollen.
Ganz zu Recht erinnert der Ausschuss hingegen daran, dass nicht die Regionen das Problem sind, sondern die Überwindung der Wirtschaftskrise, und dass die Autonomien in der Regel Entwicklungsmotoren sind.
Die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen sind nicht bindend, aber sie haben, vor allem in diesen Fragen, eine starke politische und interpretative Bedeutung.

Zusammenfassung des Dokuments auf: http://cor.europa.eu/it/news/pr/Pages/regional-independence-movements-state-matters.aspx

Das gesamte Dokument auf:http://www.toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5ccivex-v%5cdossiers%5ccivex-v-034%5cEN%5cCDR2214-2012_00_00_TRA_PAC_EN.doc&docid=2901535