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Verfassungsreform und Europäische Union: Francesco Palermo antwortet
Am späten Dienstagabend ist im I. Gesetzgebungsausschuss der Verfassungsgesetzentwurf verabschiedet worden, mit dem die lang ersehnte Reform der Verfassung eingeleitet werden soll: “Die Arbeiten verliefen sehr konstruktiv. Es besteht die Hoffnung, dass im Herbst konkret mit den Arbeiten begonnen werden kann.” Francesco Palermo begrüßt außerdem den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union: “Europa befindet sich zwar in einer Krise, schreitet aber trotzdem voran.”
L’Italia nell’Unione Europa – Italien in der Europäischen Union
Francesco Palermo è intervenuto in aula sulla partecipazione dell’Italia nell’Unione europea e sulle novità positive della nuova legislazione, in vigore da dicembre 2012. “Questo strumento sarà molto utile per ridurre di molto le procedure di infrazione nei confronti del nostro paese per mancato o ritardato recepimento di direttive UE. Attualmente sono ancora più di 100 le procedure che dovranno essere chiuse.” Inoltre ha ricordato che i tempi per gli interventi in aula sono eccessivi. “Questo rallenta i lavori. Perciò ho usato meno della metà del tempo concessomi per esporre i miei argomenti al fine di accelerare, almeno in modo simbolico, i lavori in aula.”
Francesco Palermo hat heute in der Aula in seinem Beitrag zur Beteiligung Italiens in der Europäischen Union und auf die positiven Neuerungen in der neuen Regelung genommen, die seit Dezember 2012 in Kraft ist. “Dieser Mechanismus wird sehr nützlich sein, um die Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter oder nicht erfolgter Umsetzung von EU-Richtlinien deutlich zu verringern. Derzeit sind es noch über 100 Verfahren, die es abzuarbeiten gilt.” Zudem erinnerte er daran, dass die Redezeiten im Senat viel zu lang sind. “Das verlangsamt die Arbeiten. Deshalb habe ich weniger als die Hälfte meiner Zeit verwendet, um zwar meine Meinung darzulegen, aber die Arbeiten, zumindest symbolisch, zu beschleunigen.”
Zentralismus und Sezession. Wichtige Stellungnahme des Ausschusses der Regionen der EU
In einer ausführlichen Stellungnahme vom vergangenen 12. April hat der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union seinen Standpunkt zu zwei wichtigen Aspekten bezüglich der Beziehungen zwischen Staaten und ihren Gebietskörperschaften geäußert.
Das erste Thema hat zwar die größte mediale Aufmerksamkeit erregt, aber in der Sache beschränkt man sich auf die einfache Wiederholung von Positionen, die reichlich im Völker- und EU-Recht verankert sind: der Ausschuss hat nämlich daran erinnert, dass Fragen bezüglich eventueller Unabhängigkeitsbestrebungen von einigen Territorien nach Maßgabe des internen Rechtes jedes einzelnen Mitgliedsstaates zu beantworten sind, und dass mögliche neue Staaten, die daraus erwüchsen, nicht automatisch der Europäischen Union angegliedert würden, sondern das normale Beitrittsverfahren durchlaufen müssten.
Bedeutender erscheint hingegen der vom Ausschuss der Regionen geäußerte Standpunkt in Bezug auf die zentralistischen Tendenzen, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten zu beobachten waren. Der Ausschuss stellt mit Sorge eine Zentralisierung der Befugnisse und Kontrollinstrumente seitens der Zentralstaaten fest, die beinahe in der Absicht begriffen erscheinen, die Dezentralisierung als Synonym für Kosten darstellen zu wollen.
Ganz zu Recht erinnert der Ausschuss hingegen daran, dass nicht die Regionen das Problem sind, sondern die Überwindung der Wirtschaftskrise, und dass die Autonomien in der Regel Entwicklungsmotoren sind.
Die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen sind nicht bindend, aber sie haben, vor allem in diesen Fragen, eine starke politische und interpretative Bedeutung.
Zusammenfassung des Dokuments auf: http://cor.europa.eu/it/news/pr/Pages/regional-independence-movements-state-matters.aspx
Das gesamte Dokument auf:http://www.toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5ccivex-v%5cdossiers%5ccivex-v-034%5cEN%5cCDR2214-2012_00_00_TRA_PAC_EN.doc&docid=2901535