The Erosion of Italian Regionalism

(published on 31 October 2019 on https://verfassungsblog.de/the-erosion-of-italian-regionalism/)

Elections in the small, peaceful, politically stable region of Umbria in central Italy normally go rather unnoticed. Since its establishment in 1970, the region, which now counts some 880.000 inhabitants, has always had a clear leftist majority. So far, it has been governed uninterruptedly first by the communist party and, since the 1990s, by its successors. Together with Tuscany and Emilia-Romagna, Umbria has been one of the historical strongholds of the Italian left, a model in terms of good administration, social cohesion and quality of life. When it was excluded from the national government, the left used the success story in Umbria and other regions as a showcase of its political ability and reliability.

The attention given to the regional elections in Umbria didn’t change when the direct election of regional presidents was introduced in 1995 (and constitutionalized in 1999), making Italy the only European country with a presidential system at regional level. For the past two decades, the only electoral thrill in the region  was the amount of votes and the broader or smaller margin in favour of the presidential candidate from the leftist coalition.

All of a sudden at the end of this summer, the usually low-key election of this fortunate region with a rather unspectacular political system brought Umbria into the spotlight of national politics. In Rome, the coalition between Matteo Salvini’s right wing Lega and the populist Five Stars Movement had collapsed, due to the former’s desire to capitalize its growing popular support especially on an anti-immigration agenda. To avoid snap elections that would most likely have made the Lega the first party in Parliament, a new political coalition was formed, under the same Prime Minister Giuseppe Conte. Now the junior partner of the Five Stars Movement is the moderate leftist Partito Democratico, from which its former leader and former Prime Minister Matteo Renzi split to form his own party, Italia Viva, – a move that allows Mr Renzi to support the government but to control its life: should he leave the coalition, it would no longer have a majority in Parliament. Continue reading

Verfassungsreform in Italien: der entscheidende Schritt

Senato (veröffentlicht am 13. Oktober 2015 auf http://www.verfassungsblog.de/verfassungsreform-in-italien-der-entscheidende-schritt/#.Vh4D1uztlBd)

Der Reformwind weht durch die Gemäuer des italienischen Senats. Das ansonsten eher lethargiegeplagte Land erlebt gerade den umfangreichsten und ambitioniertesten Prozess zur Reform seiner Verfassung seit Beginn der Republik. Bei keiner anderen genehmigten Verfassungsänderung wurde nämlich eine so große Anzahl an Aspekten und Artikeln revidiert. Ein vergleichbares Ausmaß hatte lediglich jene, die 2005 von beiden Kammern genehmigt, schließlich jedoch beim Verfassungsreferendum am 25. und 26. Juni 2006 abgelehnt wurde. Und kein verfassungsändernder Gesetzentwurf hat die Regierungsform so grundliegend verändert, wie es der derzeitig behandelte machen würde, der am 13. Oktober in dritter Lesung im Senat genehmigt wurde und in den kommenden Wochen in vierter Lesung in der Abgeordnetenkammer diskutiert werden wird. Wird der Gesetzentwurf nicht von zwei Dritteln des Parlaments genehmigt, kann er einem bestätigendem Referendum unterzogen werden. Dieses Referendum wird voraussichtlich im Herbst 2016 stattfinden, da es nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Mehrheit als Legitimationsinstrument verlangt wird.

Kernpunkt der Verfassungsänderung ist der Senat, der zu einer kompetenzarmen Zweitkammer werden soll. Italien, dessen perfektes Zweikammersystem ein nicht mehr zeitgemäßes Unikum ist, folgt somit der Tendenz der schwachen Zweitkammer. Bisher unterschieden sich die beiden Kammern des italienischen Parlaments kaum. Die Vertreter beider Kammern wurden zum selben Zeitpunkt direkt gewählt, mit einem mittlerweile als verfassungswidrig erklärtem Wahlrecht (das neue Wahlgesetz wurde im Mai 2015 verabschiedet, Nr. 52/2015). Außerdem verfügt der Senat in seiner derzeitig noch aktuellen Form über nahezu identische Kompetenzen wie die Abgeordnetenkammer und verzögert durch dieses Doppeldasein die Gesetzgebung ungemein.

Dass die Sehnsucht nach einer Senatsreform in Italien seit Jahren ein Dauerbrenner ist, erscheint daher mehr als nachvollziehbar. Das Entscheidungssystem, das sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat, ist schwerfällig, träge und ineffizient. Entscheidungen werden meist auf die lange Bank geschoben, und nichts erscheint einfacher als sich in wenig konstruktiver Obstruktion zu üben. Auch in der gerade abgeschlossenen dritten Lesung im Senat haben die Oppositionspolitiker den Kampf gegen die Mühlen des Reformwindes aufgenommen und versucht, mit einer Flut von Abänderungsanträgen die Böen zu bremsen. Vor allem Senator Roberto Calderoli, der mit 82 Millionen (!) Abänderungsanträgen einen Weltrekord für sich verzeichnen konnte, hat den Senat auf die Grenzen seiner Existenz hingewiesen.

Obwohl es die Arbeit im Plenum erschwert, ist die Obstruktion für die Oppositionen die einzige, wenngleich harmlose Waffe, die die Mehrheit und die Regierung zum Dialog zwingt. Von dieser Umstruktierung des Senats und der Überwindung des perfekten Zweikammersystems verspricht sich die Regierung in erster Linie eine Vereinfachung dieses schwerfälligen Entscheidungsprozesses. Dass ausgerechnet bei dieser Verfassungsänderung, die sich an die Richtschnur der Vereinfachung hält, ein Text zustandekommt, der eine Unmenge an Querverweisen enthält und verschachtelter und komplexer nicht sein könnte, ist wohl Ironie des Schicksals. Als Beispiel sei allein Art. 70 der Verfassung zum Gesetzgebungsverfahren erwähnt: in der derzeitigen Verfassung besteht er aus neun Wörtern und wird in Zukunft fast 400 umfassen.

Hinter den Worthülsen der dringenden Notwendigkeit von Vereinfachung, effizienten Entscheidungen und finanziellen Entlastungen des Parlaments verbergen sich aber auch Abstriche. Statt die Regionen und die lokalen Körperschaften als politisch relevantes Gegengewicht zu betrachten, wird im Sinne der Vereinfachung eine stärkere Konzentration der endgültigen Entscheidungsmacht für die Regierung und die Abgeordnetenkammer angestrebt. Die Zweifel an der Vorstellung, dass ein derartig komplexer und inhomogener Staat wie Italien von Rom aus bis in die entlegenste Insel und das hinterste Tal zentralistisch regiert werden soll, sind durchaus plausibel.

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Geschlechtsumwandlung und Zwangsscheidung: zwei bahnbrechende Klärungen des italienischen Verfassungsgerichtshofes

Vicino Lontano 2014 - Dopo Babele. L'Europa e le Lingue(veröffentlicht am 20. Juni 2014 auf http://www.verfassungsblog.de; www.verfassungsblog.de/geschlechtsumwandlung-und-zwangsscheidung-zwei-bahnbrechende-klaerungen-des-italienischen-verfassungsgerichtshofes/)

Die italienische Gesetzgebung sieht die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vor. Genausowenig gibt es aber eine Regelung von Lebenspartnerschaften homosexueller Paare. Diese haben demzufolge keine Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu führen, die in irgendeiner Form vom Staat anerkannt ist und in der die Vermögens-, Erb- und Fürsorgeverhältnisse geregelt werden, außer sie umgehen das Gesetz mithilfe “zwielichtiger” Strategien: Etwa indem sie privatrechtliche Verträge abschließen oder sich in eigens dazu bestimmte, aber wenig bedeutsame Register in einigen Gemeinden eintragen lassen.

Trotz zahlreicher Gesetzesinitiativen zur Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften (besonders während der Legislaturperiode von 2006 bis 2008 stand man kurz vor der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes) fanden diese keinen Eingang in das italienische Recht. Italien bleibt damit einer der letzten Staaten der Europäischen Union, in denen gleichgeschlechtlichen Paaren sowohl die Eheschließung als auch die Eintragung der Lebenspartnerschaft verwehrt werden.

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