Intervista di Nicola Fioretti su www.lanostraautonomia.eu
Interview von Nicola Fioretti auf www.lanostraautonomia.eu
Intervista di Nicola Fioretti su www.lanostraautonomia.eu
Interview von Nicola Fioretti auf www.lanostraautonomia.eu
Die Wirtschaftskrise bringt auch die Autonomie in Krise. Francesco Palermo erklärt wie die Dezentralisierung der Kompetenzen dazu beitragen kann, einige wirtschaftliche Probleme zu lösen. “Die Autonomie ist die Lösung, nicht das Problem.” Was die separate Schule für Einwandererkinder betrifft – unabhängig davon, dass die Öffnung zu einer flexiblen Interpretation des Autonomiestatuts (Art. 19) positiv zu bewerten ist -, scheint dies rechtlich gesehen nicht gangbar zu sein. Zudem wird Francesco Palermo auch dem gemeinsamen Ausschuss beider Kammern für die Verwaltungsvereinfachung angehören.
Francesco Palermo è intervenuto ieri durante l’audizione del ministro per le riforme costituzionali, Gaetano Quagliariello, davanti alle commissioni affari costituzionali di Camera e Senato in seduta congiunta. Tre sono stati i punti sottolineati: 1. La definizione della natura del futuro Senato (Camera o organo di rappresentanza territoriale?); 2. Il rapporto fra democrazia diretta e democrazia partecipativa, che sono cose diverse; 3. La riforma del riparto delle competenze fra Stato e Regioni, evitando che la correzione delle distorsioni dell’attuale titolo V vengano curate con ulteriore centralismo.
(„Pubblicato sul quotidiano Alto Adige del 20 maggio 2013 col titolo ‘Indipendenza, un gioco pericoloso’“)
Tra i tanti paradossi di questa fase – in cui un’epoca dell’autonomia si sta chiudendo e un’altra, dai contorni ancora incerti, sta iniziando – vi è il fatto che la convivenza non è mai stata buona come oggi, ma nemmeno mai così seriamente in pericolo.
Negli ultimi anni si è registrata una rapidissima virata autonomistica e “integrazionista” in pressoché tutta la popolazione di lingua italiana. Sembrano passati secoli da quando alcuni dicevano (e molti pensavano) “siamo in Italia, si parla italiano”. Ormai non vi è italiano di questa terra che non si identifichi nell’autonomia e nel plurilinguismo quali valori aggiunti rispetto al resto del territorio nazionale.
Das kürzlich vom Verfassungsgerichtshof gefällte Urteil Nr. 77/2013 (Volltext des Urteils über http://www.giurcost.org/decisioni/index.html) ist beispielhaft für die aktuellen Probleme der Südtiroler Autonomie und der Beziehungen zwischen Staat und Regionen.
Die Regierung hat verschiedene Artikel des Südtiroler Finanzgesetzes 2012 angefochten, die eine breite Palette an Bereichen betreffen: von der Herabsetzung der Abgabe auf die Steuer für Haftpflichtversicherungen für Personenkraftwagen bis hin zum Schulkalender; von der Erneuerung der Wasserkonzessionen bis hin zur Ämterhäufung beim Land, bei angeschlossenen Institutionen und kontrollierten Gesellschaften; und viele weitere Themen mehr.
Der Verfassungsgerichtshof zeigt keine besondere Sensibilität gegenüber den Sonderautonomien; er bestätigt vielmehr die Ausrichtung seiner nunmehr konsolidierten Rechtsprechung. So erklärt er einige wichtige Bereiche des Landesfinanzgesetzes für verfassungswidrig. Beispielsweise wird überhaupt kein Sonderanspruch für Südtirol anerkannt, was die Zuständigkeit für die Gemeindehaushalte oder etwa die Revision von Fahrzeugen anbelangt.
Gleichzeitig stellt der Gerichtshof aber auch fest, dass im Gegenteil der Staat einige sehr generelle und unpräzise Rechtsmittel vorgebracht hat, die den Sonderstatus verkennen, zum Beispiel im Bereich der Gemeindefinanzen oder der Konzession für Kraftwerke, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsprechung in einer wenig autonomiefreundlichen Ausrichtung fortführt, auch wenn er den Sonderstatus nicht aus den Augen verliert, sollten die Anfechtungen der Regierung zu allgemein gehalten und schlecht argumentiert sein. Nichts neues also. Es ist für die Zukunft jedenfalls nur schwer zu erwarten, dass es einen bedeutenden Umschwung in der Ausrichtung des Verfassungsgerichtshofs geben wird.
Gleichzeitig darf aber nicht unterlassen werden, auch die Fehler des Landes aufzuzeigen. In erster Linie, weil es die übelsten staatlichen Angewohnheiten übernimmt, indem es in das Finanzgesetz von allem etwas hineinpackt und daraus ein unsystematisches Sammelsurium macht, und das alles nur, weil es ein Gesetz ist, das en bloc zu verabschieden ist.
In zweiter Hinsicht, indem das Land auf wenig akkurate Weise gesetzgeberisch tätig ist, weil es Bestimmungen einfügt, die offenkundig in Widerspruch zu einigen Grenzen der Rechtsordnung stehen, so wie jener zur Ämterhäufung.
Schließlich, und vor allem, weil es – obgleich der wachsenden Schwierigkeiten in den Beziehungen zum Staat – unwahrscheinlich erscheint, dass es in kurzer Zeit zu schaffen ist, einen Reformprozess des Statuts einzuleiten. Obwohl es als einziges Mittel die zentralistische Dynamik überhaupt eindämmen könnte, so wie sich diese hier erneut gezeigt hat. Und gegen eine Reform des Status spricht zur Zeit nur, dass man bereits auf die Wahlen im Herbst schielt.
Die Zeit wäre in Wirklichkeit vorhanden, um bereits früher zu beginnen. Aber die politischen Kräfte denken leider schon nach Maßgabe der Wahlkampflogik. Deshalb wird jeder Vorschlag für eine Reform in wahltechnischer Hinsicht kalkuliert, weshalb es vorgezogen wird, alles auf nach der Wahl zu verschieben.
So wie es bislang immer schon gemacht worden ist, dabei mehr als ein Jahrzehnt zuwartend und sich gleichzeitig die Autonomie Schritt für Schritt, Urteil für Urteil beschneiden lassend.
Es wäre die Ironie des Schicksals, und auch gravierend, wenn der Konvent für die Reformen zuerst auf staatlicher Ebene anstatt auf lokaler beginnen würde. Ein weiteres Mal hätten wir bewiesen, dass die angebliche und immer hochgehaltene politisch-verwaltungstechnische Überlegenheit unseres Landes nur ein Slogan ist, immer mehr bar jeden Inhalts.
Wenn weitere zehn Monate aufgrund der Wahlen verloren gehen, besteht die Gefahr, ein weiteres Mal teuer für einen Wahlkampf zu bezahlen. Ein Wahlkampf, der, wie es nunmehr immer öfter passiert, und zwar auf allen Ebenen, die Situation verschlechtert, anstatt die Probleme zu lösen.
In einer ausführlichen Stellungnahme vom vergangenen 12. April hat der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union seinen Standpunkt zu zwei wichtigen Aspekten bezüglich der Beziehungen zwischen Staaten und ihren Gebietskörperschaften geäußert.
Das erste Thema hat zwar die größte mediale Aufmerksamkeit erregt, aber in der Sache beschränkt man sich auf die einfache Wiederholung von Positionen, die reichlich im Völker- und EU-Recht verankert sind: der Ausschuss hat nämlich daran erinnert, dass Fragen bezüglich eventueller Unabhängigkeitsbestrebungen von einigen Territorien nach Maßgabe des internen Rechtes jedes einzelnen Mitgliedsstaates zu beantworten sind, und dass mögliche neue Staaten, die daraus erwüchsen, nicht automatisch der Europäischen Union angegliedert würden, sondern das normale Beitrittsverfahren durchlaufen müssten.
Bedeutender erscheint hingegen der vom Ausschuss der Regionen geäußerte Standpunkt in Bezug auf die zentralistischen Tendenzen, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten zu beobachten waren. Der Ausschuss stellt mit Sorge eine Zentralisierung der Befugnisse und Kontrollinstrumente seitens der Zentralstaaten fest, die beinahe in der Absicht begriffen erscheinen, die Dezentralisierung als Synonym für Kosten darstellen zu wollen.
Ganz zu Recht erinnert der Ausschuss hingegen daran, dass nicht die Regionen das Problem sind, sondern die Überwindung der Wirtschaftskrise, und dass die Autonomien in der Regel Entwicklungsmotoren sind.
Die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen sind nicht bindend, aber sie haben, vor allem in diesen Fragen, eine starke politische und interpretative Bedeutung.
Zusammenfassung des Dokuments auf: http://cor.europa.eu/it/news/pr/Pages/regional-independence-movements-state-matters.aspx
Das gesamte Dokument auf:http://www.toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5ccivex-v%5cdossiers%5ccivex-v-034%5cEN%5cCDR2214-2012_00_00_TRA_PAC_EN.doc&docid=2901535